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   BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93   

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https://dejure.org/1994,11468
BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93 (https://dejure.org/1994,11468)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1994 - 7 C 46.93 (https://dejure.org/1994,11468)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1994 - 7 C 46.93 (https://dejure.org/1994,11468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung von atomrechtlichen Genehmigungen oder Teilgenehmigungen - Prüfungsmaßstab bei der Gefahrenbetrachtung zur Errichtung einer Brennelementfabrik im fortlaufendem Betrieb einer Atomanlage - Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen zwischen der Errichtung oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93
    Soweit sie das vorläufige positive Gesamturteil betreffen, verkennen sie dessen Funktion im Rahmen eines gestuften Genehmigungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300 ; Urteil vom 7. Juni 1991 - BVerwG 7 C 43.90 -, BVerwGE 88, 286 ; Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 4.92 -, BVerwGE 92, 185 ): Das vorläufige positive Gesamturteil soll die notwendige Verklammerung der einzelnen Teilgenehmigungen in ihrem Bezug auf die zur Genehmigung gestellte atomare Anlage sichern.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang auf Ausführungen des erkennenden Senats in BVerwGE 72, 300 (311/312) verweist, beruht diese Bezugnahme auf einem Mißverständnis.

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93
    Wenn sie dabei für die einzelnen Errichtungsschritte die Zustimmung der Aufsichtsbehörde gefordert hat, so liegt darin eine besondere Vorkehrung für die Beachtung dieser Nebenbestimmung durch die Beigeladene, keineswegs aber, wie der Verwaltungsgerichtshof annimmt, eine Freigaberegelung von der Art, wie sie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207 ) für rechtswidrig erachtet hat.
  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93
    Soweit sie das vorläufige positive Gesamturteil betreffen, verkennen sie dessen Funktion im Rahmen eines gestuften Genehmigungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300 ; Urteil vom 7. Juni 1991 - BVerwG 7 C 43.90 -, BVerwGE 88, 286 ; Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 4.92 -, BVerwGE 92, 185 ): Das vorläufige positive Gesamturteil soll die notwendige Verklammerung der einzelnen Teilgenehmigungen in ihrem Bezug auf die zur Genehmigung gestellte atomare Anlage sichern.
  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 4.92

    Atomgesetz - Teilgenehmigung - Positives Gesamturteil - Verfestigung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93
    Soweit sie das vorläufige positive Gesamturteil betreffen, verkennen sie dessen Funktion im Rahmen eines gestuften Genehmigungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300 ; Urteil vom 7. Juni 1991 - BVerwG 7 C 43.90 -, BVerwGE 88, 286 ; Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 4.92 -, BVerwGE 92, 185 ): Das vorläufige positive Gesamturteil soll die notwendige Verklammerung der einzelnen Teilgenehmigungen in ihrem Bezug auf die zur Genehmigung gestellte atomare Anlage sichern.
  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93
    Außerdem liefe eine aus der Rechtsmittelbefugnis resultierende Rolle des Oberbundesanwalts als Streithelfer der Verwaltung oder eines anderen Beteiligten seiner eher beratenden, der Objektivität verpflichteten und nicht vom Interesse einer Partei geleiteten Funktion als "unbeteiligter Mittler" (Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 35 Rdnr. 1; vgl. auch Beschluß des Großen Senats vom 4. November 1968 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.67 -, BVerwGE 31, 5 ; Neis, DVBl 1968, 229 , 861 ) zuwider.
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62

    Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetz zum Schutze der Jugend in

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93
    Aus dieser besonderen Rechtsstellung sowie der Aufgabe des Oberbundesanwalts, als qualifizierte Einrichtung der Rechtspflege das Bundesverwaltungsgericht bei der Rechtsfindung zu unterstützen und im öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Rechts mitzuwirken (vgl. Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 172.62 -, BVerwGE 18, 205 ), ergibt sich jedoch, daß er keine Anschlußrevision einlegen kann.
  • BVerwG, 24.10.1966 - Gr. Sen. 3.65
    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 46.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Oberbundesanwalt zur Einlegung einer Revision nicht befugt ist (Beschluß des Großen Senats vom 24. Oktober 1966 - BVerwG Gr.Sen. 3.65 -, BVerwGE 25, 170 ).
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